5 sowie der Beschuldigte einvernommen. Im Anschluss an die Einvernahmen stellte Rechtsanwalt B.________ insgesamt vier weitere Beweisanträge. Diesbezüglich erging folgender Beschluss: Es wurde mit Bezug auf das Verbal vom 18. Juni 2019 und im Hinblick auf die Frage nach der Bedeutung des Dr. phil. nat. N.________ unterbreiteten Satzes «Die beim Abgleich gefundenen Kandidaten wurden bewertet und unter der PCN .________ am 22.12.2016 weitergeleitet» im Gutachten IRM-Nr. 16-11744-Q vom 22.12.2016, S. 3 oben (pag. 601) ein Ergänzungsgutachten bei Dr. phil. nat. N.________ eingeholt.