Eingangs wurden die Anträge der Straf- und Zivilklägerinnen auf Ausschluss der Öffentlichkeit gutgeheissen. Weiter hiess die Kammer den Antrag des Beschuldigten, das Schreiben / Parteigutachten von Dr. M.________ des Instituts für Forensische Genetik, vom 6. Mai 2019 zu den Akten zu nehmen, gut. Dagegen wies die Kammer den Antrag des Beschuldigten auf Bestellung einer neuen Übersetzung ab (pag. 1943). Weiter wurden die beiden Straf- und Zivilklägerinnen unter Gewährung der Konfrontationsvermeidung gegenüber dem Beschuldigten