1719 ff.). Die Berufung beschränkte sich auf die Schuldsprüche wegen sexueller Nötigung, der versuchten Gefährdung des Lebens, der einfachen Körperverletzung, des Diebstahls (vom 04.06.2016, 29.10.2016, 19./20.11.2016, 01.09.2016, 31.10.2016), der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs (vom 01.09.2016 u. 07.10.2016), die Bemessung der Strafe, den Widerruf, die Zivilklage und sämtliche damit einhergehenden Kosten- und Entschädigungsfolgen (pag. 1719 ff.).