II. des angefochtenen Urteils). Weiter widerrief das Regionalgericht Bern-Mittelland den mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 19. August 2016 für eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährten bedingten Vollzug und auferlegte dem Beschuldigten die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 (pag. 1587, Ziff. III. des angefochtenen Urteils). Im Zivilpunkt verurteilte das Regionalgericht Bern-Mittelland den Beschuldigten zur Bezahlung von CHF 12‘000.00 Genugtuung zuzüglich 5% Zins seit dem 9. Juli 2016 sowie zur Bezahlung von Schadenersatz von CHF 750.00 zuzüglich 5% Zins seit dem 3. April 2018 an C.________.