Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte den Beschuldigten in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 15. November 2016. Weiter verurteilte es den Beschuldigten zu einer Übertretungsbusse von CHF 2‘000.00. Des Weiteren auferlegte es ihm die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 44‘767.20 (pag. 1584 f., Ziff. II. des angefochtenen Urteils).