___ GmbH der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen in der Zeit zwischen dem 5. Mai 2016 und dem 4. April 2017 in Bern oder anderswo durch Konsum von Kokain und Marihuana und der Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz, mehrfach begangen am 1. November und am 4. November 2016 durch Fahren ohne gültigen Fahrausweis zum Nachteil der L.________ AG. Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte den Beschuldigten in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 15. November