Die folgenden Beweismittel werden aus den Akten gewiesen, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens unter separatem Verschluss gehalten und danach der Beschuldigten zurückgegeben: 1. das Schreiben von Rechtsanwalt D.________ an Rechtsanwältin M.________ vom 19.5.2016 (pag. 248); 21 2. das handschriftlich kommentierte Protokoll betreffend Ereignisse mit E.________ (pag. 261 bis und mit pag. 264); 3. die Fotografien zur Liegenschaft an der B.________strasse, in Biel/Bienne (pag. 265 bis und mit pag. 273).