Die VBRS-Richtlinien sehen für den Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen bei Nichteinhalten eines Rayonverbots durch einen Alkoholabhängigen eine Busse von CHF 200.00 vor (S. 51 VBRS-Richtlinien, Stand 1.7.2015). Der vorliegende Sachverhalt ist nicht gänzlich mit dem Grundsachverhalt vergleichbar, zumal die Beschuldigte nicht alkoholabhängig ist und es nicht um ein Rayonverbot geht. Das Verschulden der Beschuldigte ist im Vergleich zum Referenzsachverhalt schwerer, jedoch noch als leicht zu bezeichnen.