14. Ausführungen der Beschuldigten Die Beschuldigte stellte den Antrag, sie sei gestützt auf Art. 52 und 54 aStGB von der Strafe zu befreien (pag. 237). Es sei von einer Verurteilung aufgrund der rechtsmissbräuchlichen Vorgehenswese von Rechtsanwalt D.________ (Auszug fordern und gleichzeitig mit allen Mitteln verhindern) sowie wegen Geringfügigkeit der Schuld zu verzichten. Ferner sei sie durch die Vernichtung ihrer Existenz im Sinne von Art. 54 aStGB durch die Sorgen und Umtriebe, welche das hinterlistige Vorgehen der Anzeiger verursacht habe, schon genügend geschädigt.