12.3 Subsumtion Die Beschuldigte war Adressatin der ihr mit Entscheid vom 3.3.2016 unter Strafandrohung auferlegten Pflicht, das Ladenlokal sowie den Keller der Liegenschaft B.________strasse in Biel bis spätestens am 18.3.2016, um 12.00 Uhr zu räumen. Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland war sowohl örtlich als auch sachlich zum Erlass des Exmissionsentscheids zuständig (vgl. Ziff. 8 des Entscheids vom 3.3.2016, amtliche Akten CIV 16 367 pag.