12. Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen (Art. 292 aStGB) 12.1 Ausführungen der Beschuldigten Die Beschuldigte führte in rechtlicher Hinsicht aus, sie habe keinen Vorsatz gehabt und es habe eine rechtfertigende Notwehr bestanden. Rechtsanwalt D.________ habe immer wieder mit Anzeigen gedroht, weshalb sie die Liegenschaft nicht habe räumen können (pag. 246). 12.2 Rechtliche Ausführungen Betreffend die theoretischen Ausführungen zu Art. 292 aStGB (vgl. zum anwendbaren Recht Ziff. 13 hiernach) kann vollumfänglich auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 191, S. 14 der Urteilsbegründung).