14 zur Liegenschaft gewährt werden könne (Abnehmen der Bretterwand). Entgegen ihren Behauptungen wäre folglich der Zugang zur Liegenschaft trotz Bretterwand ermöglicht worden. Der Beschuldigten wurde einzig kein freier und bedingungsloser Zugang zur Liegenschaft gewährt, weil das Mietverhältnis beendet war. Sowohl für den 13.2.2016 als auch für den 15.3.2016 wurden Räumungstermine vereinbart. Die Beschuldigte nahm diese Räumungstermine jedoch nicht war.