Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft (vgl. zum Ganzen Verfahrensakten CIV 16 367). Am 31.3.2016 gab die Zivilabteilung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland auf Gesuch der Vermieter G.________ und L.________ die zwangsweise Vollstreckung des Exmissionsentscheids in Auftrag (pag. 12). Die Zwangsräumung fand am 21.4.2016 statt (pag. 14 f.). Gemäss den Angaben der Beschuldigten gegenüber der Zivilabteilung des Obergerichts des Kantons Bern erhielt sie den Exmissionsentscheid vom 3.3.2016 am 10.3.2016 (vgl. amtliche Akten CIV 16 367 pag. 58). Gemäss Notiz der Zivilabteilung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland wurde ihr der Entscheid am 11.3.2016 per A-Post