13 men und zu verlassen, widersetzt. Die vorgängigen gescheiterten Räumungsversuche oder Zwischenfälle zwischen Rechtsanwalt D.________ und E.________ sind nicht Gegenstand des Verfahrens. Die Beschuldigte war Mieterin des Ladenlokals und eines Kellerabteils an der B.________strasse in Biel. Am 20.6.2013 wurde das Mietverhältnis per 31.12.2013 gekündigt. Gegen diese Kündigung reichte die Beschuldigte Klage ein.