9. Bestrittener/unbestrittener Sachverhalt Nach dem Gesagten bestreitet die Beschuldigte nicht, den Exmissionsentscheid vom 3.3.2016 erhalten zu haben und entsprechend über ihre Pflicht, das Ladenlokal und den Keller der Liegenschaft an der B.________strasse in Biel bis zum 18.3.2016 zu räumen, informiert gewesen zu sein. Die Beschuldigte bestreitet jedoch, dass sie in der Lage gewesen sei, das Ladenlokal und den Keller zu räumen. Rechtsanwalt D.________ habe sie am Auszug gehindert.