Es gehe im Wesentlichen darum, dass sich Rechtsanwalt D.________ im Mietrechtsverfahren widersprüchlich verhalten habe. Einerseits habe er gewollt, dass sie aus der Liegenschaft ausziehe. Andererseits habe er alles unternommen, um sie daran zu hindern. Auch nach dem Urteil des Bundesgerichts, das sie am 18.1.2016 erhalten habe, habe sie über das Hausrecht an der Liegenschaft an der B.________strasse in Biel verfügt. Sie habe ausziehen wollen, dies sei jedoch verhindert worden (pag. 259).