Später habe er einen 200kg schweren Boiler vor die Kellertüre gestellt. Sie habe sich dem Exmissionsentscheid nicht widersetzt, sondern habe diesen durch die Barrikaden einfach nicht ausführen können. Sie habe den Exmissionsentscheid am 11.3.2016 erhalten. Sie habe folglich nur sieben – bzw. wegen den Feiertagen 4 1/2 Tage gehabt – die Räumlichkeiten zu verlassen. Innert solch kurzer Frist sei es ihr nicht möglich gewesen, die während 30 Jahren gemieteten Räume zu verlassen (pag. 243 ff.). Als sie im März 2016 Zugang zum Geschäft erhalten habe, habe sie mit der Räumung weitergefahren. Was möglich gewesen sei, habe sie abtransportiert.