_, dem Vermieter der Liegenschaft, eine schwere Gittertüre vor dem Hauseingang angebracht. So sei ihr der Zugang zu den Kellern und der ihr zustehenden Toilette verunmöglicht worden. Gleichzeitig sei der Sicherungskasten zerstört worden, weshalb sie im fensterlosen Lokal kein Licht mehr gehabt habe. Im Januar habe sie keine Heizung mehr gehabt. Eine Woche später sei ihr der Eingang zum Geschäftslokal mit Bretterwänden versperrt worden. Rechtsanwalt D.________ habe ihr und ihrem Sohn mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung gedroht, falls sie die Liegenschaft betreten würde. Dies