7. Sachverhalt gemäss Strafbefehl und vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung Der Beschuldigten wird mit Strafbefehl vom 13.10.2016 vorgeworfen, sich des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen nach Art. 292 aStGB, begangen in der Zeit vom 18.3.2016 bis 21.4.2016 in Biel/Bienne, B.________strasse schuldig gemacht zu haben. Als angeklagter Sachverhalt wird umschrieben (pag. 57): Die Beschuldigte widersetzte sich dem Urteil des Regionalgerichts vom 3. März 2016, wonach sie das Ladenlokal sowie die Keller der Liegenschaft an der B.________strasse in Biel bis spätestens Freitag, 18. März 2016 zu räumen und zu verlassen hatte.