5. Anträge der Beschuldigten Die Beschuldigte stellte mit Berufungsbegründung vom 19.5.2018 bzw. mit Berufungserklärung vom 26.3.2018 den Antrag, das erstinstanzliche Urteil vom 19.6.2017 sei aufzuheben und zur Neubeurteilung an ein anderes, unabhängiges Gericht zu übergeben. Eventualiter sei von einer Verurteilung bzw. wegen Geringfügigkeit der Schuld von einer Strafe abzusehen (pag. 237; pag. 247; pag. 259 mit Verweis auf Berufungserklärung).