9 dies umgehend mit einem entsprechenden Arztzeugnis belegen müssen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1175/2016 vom 24.3.2017 E. 9.4). Dies tat sie jedoch nicht. Ferner wäre ein dermassen rapider Gesundheitsverfall von Gerichtspräsidentin C.________ sicher realisiert und dokumentiert worden.