Die Beschuldigte führte aus, sie habe den Gerichtssaal aus gesundheitlichen Gründen verlassen. Sie wurde allerdings nur wenige Minuten zuvor durch Dr. med. F.________ untersucht und für verhandlungsfähig erklärt. Hätte sich ihr Gesundheitszustand effektiv derart rasch und drastisch verändert, dass innert weniger Minuten Verhandlungsunfähigkeit eingetreten wäre, hätte die Beschuldigte