Gemäss dem Hauptverhandlungsprotokoll vom 19.6.2017 war es der Beschuldigten zu Beginn der Verhandlung ferner möglich, die (auf Dialekt gestellte) Frage nach einem Glas Wasser dankend abzulehnen (pag. 121). Die Kammer bezweifelt nach dem Gesagten, dass die Beschuldigte – die nach eigenen Angaben seit über 30 Jahren in Biel lebe und dort mit ihrem Ehemann ein Geschäft geführt habe – nicht in der Lage war, Gerichtspräsidentin C.________ zu verstehen. Dies gilt umso mehr, als die Beschuldigte sowie ihr Sohn E.________ nach Angaben von Gerichtspräsidentin C.________ und Gerichtsschreiber I.________ zu Beginn der erstinstanzlichen Hauptverhandlung selbst Berndeutsch gesprochen hätten.