__ nicht verstanden, weil sich diese geweigert habe, Hochdeutsch zu sprechen. Allerdings war die Beschuldigte dennoch in der Lage, die Aufforderungen von Gerichtspräsidentin C.________, sich auf einen anderen Stuhl zu setzen, sowie die Disziplinierungen ihres Sohnes zu verstehen. Gemäss dem Hauptverhandlungsprotokoll vom 19.6.2017 war es der Beschuldigten zu Beginn der Verhandlung ferner möglich, die (auf Dialekt gestellte) Frage nach einem Glas Wasser dankend abzulehnen (pag. 121).