6 wirkung sachfremder Umstände entschieden wird. Diese Garantie ist verletzt, wenn Umstände vorliegen, die bei objektiver Betrachtung den Anschein der Befangenheit und Voreingenommenheit erwecken (Urteile des Bundesgerichts 4A_327/2017 vom 31.8.2017 E. 5.2; 1B_97/2017 vom 7.6.2017 E. 2). Art. 56 ff. StPO konkretisiert im gerichtlichen Verfahren die Mindestanforderungen des Anspruchs auf ein verfassungsmässiges Gericht nach Art. 30 Abs. 1 BV (BOOG, in: Basler Kommentar zur StPO, 2. Aufl. 2014, N. 1 f. zu Vor Art. 56-69). Soweit die Beschuldigte die Befangenheit von Gerichtspräsidentin C.________ mit