5 sungsmässigen Grundrechte missachtet und sie durch eine generell herabwürdigende Behandlung schikaniert (pag. 241). Aufgrund des Verhaltens von Gerichtspräsidentin C.________ habe kein ordentliches Beweisverfahren durchgeführt werden können. Sie habe keine Vorfragen stellen können, weil sie Gerichtspräsidentin C.________ nicht verstanden habe. Sie habe keine Möglichkeit gehabt, sich rechtsgenüglich zu verteidigen und das rechtliche Gehör sei ihr verweigert worden. Gerichtspräsidentin C.______