239 f.). Die Beschuldigte führte des Weiteren aus, ihr Hausarzt habe sie angewiesen, den Gerichtssaal zu verlassen, sobald sie sich ausserstande sähe, der Verhandlung beizuwohnen oder schikaniert werde. Ihr sei es durch die Schikanen von Gerichtspräsidentin C.________ immer schlechter gegangen. Daher habe sie die Anweisungen ihres Hausarztes befolgt und den Gerichtssaal verlassen. Sie habe den Gerichtssaal folglich nur aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands verlassen. Sie sei direkt nach der Verhandlung in die Praxis ihres Hausarztes gegangen, wo sie auch behandelt worden sei (pag.