_ bekannt gegeben worden. Dr. F.________ sei an der fraglichen Adresse nicht auffindbar gewesen (pag. 238 f.). Die Gerichtsverhandlung habe auf Berndeutsch begonnen. Dies sei jedoch keine Sprache und ihre Sprachkenntnisse würden nicht für eine Gerichtsverhandlung ausreichen. Nur Deutsch und Französisch seien Amtssprachen des Kantons Bern. Sie habe Gerichtspräsidentin C.________ mehrmals gebeten, die ihr auf Dialekt gestellten Fragen zu wiederholen, weil sie diese nicht verstanden habe. Gerichtspräsidentin C.________ habe sich jedoch geweigert Hochdeutsch zu sprechen.