Im Übrigen führte die Beschuldigte aus, Gerichtspräsidentin C.________ sei über ihren altersbedingt schlechten Gesundheitszustand durch ein Arztzeugnis informiert gewesen. Dennoch habe sie keine Rücksicht genommen. Vor der Verhandlung sei sie durch Dr. F.________ untersucht worden. Diese Untersuchung sei zu Unrecht erfolgt, zumal sie nie behauptet habe, völlig prozessunfähig zu sein. Die Untersuchung sei sinnlos gewesen. Dr. F.________ habe keine Gegenexpertise zum Arztzeugnis ihres langjährigen Hausarztes machen können. Im Übrigen sei ihr die falsche Adresse von Dr. F.________ bekannt gegeben worden.