4 4. Formelle Rügen der Beschuldigten 4.1 Ausführungen der Beschuldigten Die Beschuldigte stellte mit Berufungserklärung vom 26.3.2018 (Posteingang 3.4.2018) den Antrag, das Verfahren sei zur Neubeurteilung an ein anderes, unabhängiges Gericht zu übergeben, dessen Richter nicht «mit dem Bieler Anwalts- Gerichts-Polizei-Filz verbandelt» seien (pag. 237). Gerichtspräsidentin C.________ gehöre der SVP an. Ihr sei es nicht gelungen, den Richterberuf und ihre persönliche Weltanschauung voneinander zu trennen.