256 f.). Die Beschuldigte reichte am 19.5.2018 die schriftliche Berufungsbegründung ein (pag. 259 ff.). Die Verfahrensleitung teilte daraufhin mit Verfügung vom 23.5.2018 mit, es werde in den nächsten Wochen schriftlich über die Berufung entschieden (pag. 275 f.).