[…] 2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil vom 19.6.2017 meldete A.________ (nachfolgend die Beschuldigte) am 10.7.2017 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 175). Die Verfahrensleitung teilte mit Verfügung vom 27.2.2018 mit, es würden gegen die Berufung im Sinne von Art. 403 Abs. 1 Bst. a der Schweizerischen Strafprozess-