Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. […] 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 18'310.00 und Auslagen von CHF 4'356.40, insgesamt bestimmt auf CHF 22'666.40. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: Gebühren der Untersuchung CHF 9'810.00