falls am unteren Ende des ordentlichen Strafrahmens bewege, sei auch die Landesverweisung am unteren, jedoch nicht untersten Ende der möglichen Dauer anzuordnen. Es legte die Dauer der Landesverweisung aufgrund des Verschuldens respektive der ausgesprochenen Strafdauer auf 6 Jahre fest. In einem anderen Fall, der eine qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (158 Gramm reines Kokain) betraf, erwog es, dass in Anbetracht der Delikte des dortigen Beschuldigten eine Ansetzung der Dauer an der oberen Grenze nicht angemessen erscheine, da weitaus schwerwiegendere Delikte im Katalog von Art.