Aus Gründen der Rechtsgleichheit dürfte es ihres Erachtens deshalb sinnvoll sein, die alte Praxis zu übernehmen und die Dauer der Landesverweisung im Verhältnis zur Hauptstrafe festzusetzen (GRAEDEL/ARN, Die neuen Bestimmungen zur Landesverweisung – Les nouvelles dispositions en matière d’expulsion, BVR/JAB 2017, S. 360 ff, S. 368). Das Obergericht des Kantons Zürich hielt in seinem Urteil SB170246 vom 6. Dezember 2017 in E. II 5 fest, nachdem das Verschulden des dortigen Beschuldigten noch als eher leicht qualifiziert worden sei und die auszusprechende Freiheitsstrafe von 10 Monaten sich eben-