28 fentlichen Sicherheit das entscheidende Kriterium, die jedoch im Einzelfall schwierig zu quantifizieren sein dürfte. Aus Gründen der Rechtsgleichheit dürfte es ihres Erachtens deshalb sinnvoll sein, die alte Praxis zu übernehmen und die Dauer der Landesverweisung im Verhältnis zur Hauptstrafe festzusetzen (GRAEDEL/ARN, Die neuen Bestimmungen zur Landesverweisung – Les nouvelles dispositions en matière d’expulsion, BVR/JAB 2017, S. 360 ff, S. 368).