Grundsätzlich sind sie es, die besser als alle anderen wieder zurückkehren können. Gemäss dem SEM droht dem Beschuldigten in Syrien keine Verfolgung – auch nicht aufgrund seines kurzen Einsatzes für die kurdische Befreiungsarmee. Es kann sein, dass er in die Armee eingezogen wird, respektive Probleme erhalten wird, falls er sich weigern würde. Sein Vater hat offenbar über 30 Jahre in der syrischen Armee gedient. Doch ist dieser Aspekt letztlich für männliche Schweizer Bürger im Ansatz vergleichbar. Hinzu kommt, dass der Beschuldigte auch alleine leben kann, wie er dies bereits in der Türkei von Oktober 2013 bis Januar 2014 tun musste (pag.