Fast jedermann kann, wenn er will, sich hier integrieren und am Wohlstand teilnehmen. Die Wiedereingliederung in Syrien jedoch ist wie gesehen primär eine Frage des möglichen Vollzugs des Landesverweises. Der Beschuldigte kam erst mit 19 Jahren in der Schweiz. Er hat hier ausser seinen nächsten Verwandten keine Angehörigen. In Syrien, einem vor 10 Jahren recht weit entwickelten Land, lebt sein Grossvater sowie weiter entfernte Verwandte. Ein Leben dort ist also prinzipiell möglich. Gerade junge Männer, die in Syrien aufgewachsen sind, können bei einem eventuellen Wiederaufbau des Landes mithelfen. Grundsätzlich sind sie es, die besser als alle anderen wieder zurückkehren können.