Der Beschuldigte ist jung, unverheiratet und soweit bekannt kinderlos. Er lebt zusammen mit seiner ebenfalls aus Syrien geflüchteten Mutter und den zwei Brüdern in Ostermundigen. Bei seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft wurde er mit Verfügung der Staatsanwaltschaft unter Androhung von Strafe im Widerhandlungsfall verpflichtet, der für ihn organisierten Arbeit im Arbeitsintegrationsprogramm der Stiftung M.________ in Gümligen bis spätestens am 15. Juli 2017 nachzukommen (pag.