Nach einer ersten Stellungnahme ist das Bundesgericht mit dieser Auslegung dem parlamentarischen Willen gefolgt, "die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative möglichst streng zu gestalten" (LUZIA VETTERLI, in: ius.focus 6/2018, S. 30). Es ist nicht zu verkennen, dass die neue Regelung strenger ist als die bisherige Praxis des ausländerrechtlichen Ausweisungsregimes (CARLO BERTOSSA, in: Trechsel/ Pieth, Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, 3. Aufl. 2018, N. 3 Vor Art. 66a StGB) (Urteil des Bundesgerichts 6B_627/2018 vom 22. März 2019 E. 1.3.3).