20 11. Zielnorm / Rechtsprechung des Bundesgerichts insb. zum Härtefall Gemäss Art. 66a Abs. 1 Bst. b StGB verweist das Gericht einen Ausländer, der wegen einer schweren Körperverletzung i.S.v. Art. 122 StGB verurteilt wird, unabhängig von der Höhe der Strafe für 5-15 Jahre aus der Schweiz.