Die spezialisierte Behörde habe über den Vollzug oder Nicht-Vollzug zu entscheiden. Sollte sich die Kammer dennoch als zuständig dafür erachten, sei anzumerken, dass sich die Lage in Aleppo gemäss Berichten eher beruhigt habe, wobei eine verlässliche Aussage schwierig sei. Die Infrastruktur werde teilweise wieder aufgebaut. Im Norden Syriens hätten die kurdischen Truppen keine Macht mehr. Zudem sei der Vater des Beschuldigten in der syrischen Armee Offizier gewesen, und dies als Kurde. Es sei möglich, dass der Beschuldigte der syrischen Armee beitreten müsste, aber dies sei möglicherweise kein Hinderungsgrund. Es bestünden viele Fragezeichen.