Er habe deswegen zwei Wochen lang ein Messer mit sich geführt. Dies nicht aus Angst, sondern aus Racheplänen. Dies hätten seine Kollegen bestätigt (vgl. pag. 301 f.; 355 Z. 307). Rachegefühle könne man noch verstehen, aber das Herbeisehnen von Rache zeuge von Charaktermangel. Dies lasse für die Zukunft nichts Gutes erahnen. Zudem sei im Oberland ein Verfahren hängig wegen einer Schlägerei/Messerstecherei, wobei die Unschuldsvermutung gelte. Der Beschuldigte habe die Aussage verweigert. Er habe jedoch – auch heute – bestätigt, dass er dort gewesen sei (pag. 679 Z. 124).