19 erst rund 6 Monate gearbeitet. Die Chancen des 10. Schuljahres und bei der Stiftung M.________ habe er nicht genutzt. Ob die neuste Entwicklung Bestand habe, könne nicht gesagt werden. Der Beschuldigte wirke nicht gefestigt. Darum würde er bei einer Rückkehr nicht aus einer etablierten Situation herausgerissen. Auch werde keine Persönlichkeitsentwicklung durch einen Landesverweis zunichte gemacht. Der Beschuldigte habe zwar rasch Deutsch gelernt. In Syrien wäre aber eine Reintegration möglich. Er sei mit der Kultur und mit der Sprache vertraut.