Er sei kurzzeitig in der kurdischen Befreiungsarmee gewesen. Daraus entstünden ihm Probleme mit dem Regime. In der Gegend von Aleppo sei es schwierig, weil sein Vater lange in der ordentlichen Armee gedient habe. Es sei deswegen immer noch fraglich, ob es möglich wäre, den F-Ausweis in einen anderen Aufenthaltstitel umzuwandeln. Der Beschuldigte sei bei einer Rückkehr einer besonderen Gefährdung ausgesetzt. Es sei keine Resozialisierung in Syrien möglich. In der Schweiz sehe es anders aus. Nach derzeitigem Stand überwiegten die privaten Interessen des Beschuldigten.