Sämtliche Verwandten väterlicherseits seien in Deutschland. Diejenigen mütterlicherseits seien in der Schweiz. Nur der betagte Grossvater sowie Tanten und Onkeln seiner Eltern lebten noch in Syrien. Der Beschuldigte wohne in der Schweiz mit seinen nächsten Verwandten (Verweis auf Leumundsbericht vom 15. Dezember 2018). Er habe sich um seine wirtschaftliche Integration bemüht. Diese sei indes noch nicht gelungen; er lebe von der Sozialhilfe. Immerhin habe er aber ein eigenes kleines Einkommen. Dieses sei wohl etwas mehr als die angegebenen CHF 200.00 pro Monat. Er habe auch immer besser Deutsch gelernt.