Es komme zu Verhaftungen und zum Verschwinden von Rückkehrern. Ebenfalls komme es zu Entführungen, Erpressungen, Inhaftierungen und Tötungen (Verweis auf Beilage 6 der Unterlagen vom 21. Mai 2019). Die Lage sei auch im Jahr 2019 desaströs (Verweis auf Beilage 7 der Unterlagen vom 21. Mai 2019). Es herrsche ein bürgerkriegsähnlicher Zustand. Das Regime gehe gegen die Zivilbevölkerung vor. Das Bundesverwaltungsgericht habe sich mehrfach mit der Situation in Syrien auseinandergesetzt. Es habe festgehalten, dass die Lage anhaltend instabil sei und dass es dauernd zu Veränderungen komme.