Bei der Prüfung, ob ein persönlicher Härtefall vorliegt, sind insbesondere die folgenden Aspekte zu berücksichtigen (BUSSLINGER/UEBERSAX, a.a.O., S. 101): - Anwesenheitsdauer - familiäre Verhältnisse - Arbeits- und Ausbildungssituation - Persönlichkeitsentwicklung - Grad der Integration - Resozialisierungschancen