Andere Befragte, R.________ (pag. 308 f. Z. 46 ff.) oder S.________ (pag. 322 Z. 88) wollen gewusst haben, dass der Beschuldigte schon einmal Pfefferspray abbekommen hat. Später gab der Beschuldigte zu Protokoll, er habe zwar gesagt, dass er sich geschworen habe, den anderen zu verletzen. Er habe dies aber nicht so gemeint. In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab er zu Protokoll, es sei das erste Mal gewesen, dass er ein Messer mitgetragen habe. Er könne nicht sagen, weshalb er das gemacht habe. In einer Wutsituation mache man Sachen, er bereue es (pag. 611 Z. 155 ff.).