14 und Zivilkläger habe ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Er will dies einem Kollegen, P.________ erzählt haben, was dieser allerdings bei seiner Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft nicht bestätigen konnte (pag. 256 Z. 264 f.). P.________ gab an, nicht gewusst zu haben, dass es schon zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer gekommen sein soll. Er blieb auch nach Visionierung der Videos vom Vorfall vor dem Tibits dabei (pag. 257 Z. 293 ff.). Auch Q.________ will nichts von einer vorgängigen Auseinandersetzung gewusst haben. Andere Befragte, R._____